Intersektorales Medikationsmanagement in der Palliativversorgung

Im Rahmen des Projektes Apotheke 2.0 haben folgende fünf Institutionen festgestellt, dass die Entlassung und Versorgung von Palliativpatienten mit Hilfe einer patientenzentrieten Vernetzungsplattform ISPC im Sinne von Qualitätssicherung und Kommunikation verbessert werden kann. Wir empfehlen allen Palliativnetzen, die Vorteile einer besseren Vernetzung den Apotheken, Kliniken und Hausärzten aufzuzeigen, um mithilfe einer gemeinsamen Datenbasis und einfachen Kommunikation eine bessere Palliativpatientenversorgung zu erreichen.

Zusammenfassung:

Wir starteten mit der Aufnahme und Analyse eines verallgemeinerten IST-Prozesses der Entlassung und Versorgung von Palliativpatienten. Dabei fiel auf, dass es an einem einheitlichen und Akteurs-übergreifenden Medikationsmanagements  und die Entlassung sowie Versorgung von Palliativpatienten stark papierbasiert ist und viele Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Akteuren bestehen, da diese keine gemeinsame Plattform mit einheitlicher Datenbasis nutzen. Das ISPC kann die Entlassung und Versorgung von Palliativpatienten patientenzentriert organisieren und allen beteiligten Akteuren den gleichen Einblick in den Datenbestand des Patienten geben. Außerdem kann mithilfe der Einbindung des Apothekers die Qualitätssicherung der Medikation erhöht werden – im Sinne des 4-Augen-Prinzips und Wechselwirkungschecks der Medikation.
Die Plattform ISPC wird bereits von Palliativmedizinischen Konsiliardiensten (PKD) genutzt. Die Kooperation mit smart-Q ermöglichte uns, die marktfähige Software ISPC auf den Hausarzt-, Klinik- und Apothekenbereich zu erweitern. Das ISPC ist eine webbasierte Anwendung, die keine Installation benötigt. Mithilfe eines Security-Tokens können sich Nutzer abgesichert in das System einloggen und haben nur Zugriff auf für sie freigegebene Patienten.

Detaillierte Beschreibung des Einsatzes von ISPC

Im Folgenden werden die verschiedenen Möglichkeiten beschrieben, wie Hausärzte, Kliniken und Apotheken ISPC einsetzen können. Diese Prozesse sind in der Praxis möglich und von den beteiligten Gesundheitsakteuren umzusetzen. Damit kann die Entlassung und Verpflegung von Palliativpatienten patientenzentriert mithilfe einer gemeinsamen Ablage erfolgen.

 

Klinik

1. Die Klinik erstellt einen Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) für den Palliativpatienten und legt diesen den Entlassdokumenten bei.

2. Die Klinik erstellt einen BMP und fragt den Patienten nach seinem zuständigen Hausarzt und der Stammapotheke. Diese beiden Informationen werden den Entlassdokumenten beigelegt.

3. Die Klinik erstellt ein BMP. Sobald feststeht, dass ein Palliativpatient entlassfähig ist, kann ein Klinikmitarbeiter diesen Patienten mit seinen Stammdaten, dem Entlassdatum und dem Marker, dass dieser noch nicht im Palliativnetz eingeschrieben ist, im ISPC digital angelegen. Stammdaten umfassen neben dem Namen auch die Adresse, den zuständigen Hausarzt und die Stammapotheke des Patienten, sodass die eingetragenen Ärzte oder Apotheker über die Entlassung des Palliativpatienten informiert sind. Die Entlassdokumente können im System unter Dokumentenablage eingespielt werden, wodurch der Hausarzt über eine gesicherte Kommunikation zu einem neuen Eintrag im System ISPC informiert wird. Die Entlassdokumente müssen durch die Nutzung des ISPC nicht mehr postalisch oder per FAX geschickt werden, wodurch Bürokratie und damit die Dokumentenablage reduziert wird, eine zentrale, digitale und patientenzentrierte Plattform für verschiedene Gesundheitsakteure geschaffen wird und nach Einarbeitung in das System Zeit eingespart werden kann. Der von der Klinik angelegte Patient wird im System zunächst als „deaktiviert“/„noch nicht eingeschrieben“ markiert und für den zuständigen Hausarzt sowie Stammapotheke freigegeben.

 

Hausarzt

Medikation:

1. Erhält der Hausarzt von der Klinik die Entlassdokumente ohne Bundeseinheitlichen Medikationsplan, könnte dieser diesen Medikationsplan in einen BMP überführen und auf diesem handschriftliche Ergänzungen u.a. bzgl. der Einnahmezeiten notieren.

2. Erhält der Hausarzt von der Klinik die Entlassdokumente mit einem Bundeseinheitlichen Medikationsplan, könnte er auf diesem handschriftliche Ergänzungen u.a. bzgl. der Einnahmezeiten notieren. Der Hausarzt könnte jedoch mit einem Mausklick die Stammdaten des Patienten von seinem Praxisverwaltungssystem in das ISPC übertragen. Daraufhin könnte er auch den BMP per PDF oder per Handykamera durch das Scannen des QR-Codes in das ISPC-System automatisch einspielen. Spezielle Änderungen an der Medikation, wie z. B. zusätzliche Einnahmezeitpunkte, können hier vorgenommen werden um den zusätzlichen Anforderungen in der Palliativversorgung gerecht zu werden. Bei der Eintragung sind dem Palliativnetz diese Dokumente nicht mehr zuzusenden.

3. Der Hausarzt erhält von der Klinik eine Benachrichtigung über das ISPC u.a. mit dem BMP und möchte den Medikationsplan im ISPC anpassen. Dafür kann er den BMP per PDF oder per Handykamera durch das Scannen des QR-Codes in das ISPC-System automatisch einspielen. Spezielle Änderungen an der Medikation, wie z.B. zusätzliche Einnahme­zeitpunkte, können hier vorgenommen werden um den zusätzlichen Anforderungen in der Palliativversorgung gerecht zu werden. Bei der Eintragung sind dem Palliativnetz diese Dokumente nicht mehr zuzusenden.

Eintragung:

1. Der Hausarzt kann nach wie vor den Patienten manuell in das Palliativnetz eintragen.

2. Der Hausarzt hat die Möglichkeit, den Palliativpatienten über das ISPC in das Palliativnetz einzutragen. Auch alle für die Abrechnung relevanten Daten werden im ISPC dokumentiert, sodass diese strukturiert exportiert (per BDT) und in ein KV zertifiziertes System übergeben werden können.

Medikamentenbestellung:

Während des Hausarztbesuches, kann der Patient entscheiden, ob er die Medikamente in der zuständigen Apotheke abholen oder nach Hause geliefert bekommen möchte. Der Palliativarzt kann ebenfalls beim Hausbesuch eine Medikamentenbestellung über das ISPC abschicken. Eine standardisierte Medikamentenbestellung kann direkt aus dem ISPC per Knopfdruck abgewickelt werden, damit die vom Patienten gewünschte Apotheke (im Pilotprojekt nur die teilnehmenden Apotheken) alle notwendigen Informationen erhält und dem Patienten die Suche nach der nächsten Apotheke abgenommen wird. Das Rezept wird nach wie vor ausgedruckt und an den Patienten übergeben. Die Wunschapotheke des Patienten (in der Pilotphase nur die Apotheken mit ISPC-Anbindung) erhält eine E-Mail sobald die Bestellung eingegangen ist. Im ISPC kann der Apotheker den vollständigen Medikationsplan auf etwaige Wechselwirkungen prüfen. Ist die Bestellung zur Abholung markiert, wird diese vorbereitet. Ist diese zur Auslieferung markiert, wird die Bestellung zum nächsten Zeitpunkt zum Patienten ausgeliefert. Dabei nimmt der Botendienst das Rezept für die Medikamente an der Haustür des Patienten entgegen.

 

Palliativnetz

Für den PKD entfallen durch die digitale Freigabe des Patienten inklusive des Medikationsplans die fehleranfällige Übertragung der handschriftlichen Ergänzungen des Hausarztes. Eigene Vorschläge für Medikationsänderungen würde der PKD nur in Rücksprache mit dem Hausarzt ändern. Der PKD-Arzt könnte per Smartphone oder Tablet jederzeit mobil die Stammdaten und Medikation des Patienten einsehen (solange er den dazu notwendigen Sicherheits-Token zur Verfügung hat). Bei Bedarf eines neuen Medikaments kann der Palliativarzt ein Rezept per Bestellfunktion des ISPC ausstellen und den Patienten fragen, ob dieser das Rezept zum nächsten Tag per Abholung oder per Botendienst einlösen möchte. Die Abwicklung der Medikationsbestellung bei der zugehörigen Apotheke kann wie oben beschrieben erfolgen. Die nächste Apotheke kann über das ISPC ausgewählt werden und die Bestellung mit mobilem Internet abgewickelt werden, sofern eine Internetverbindung besteht. Besteht keine Internetverbindung kann der PKD nach seinen Patientenbesuchen die Apothekenbestellungen aufgeben und angeben, ob der Patient die Medikation zur Abholung oder Lieferung wünscht.

 

Apotheke

1. Im ISPC kann der Apotheker die vollständige Bestellung einzusehen und anhand des Medikationsplans etwaige Wechselwirkungen prüfen. Sofern der Apotheker Unstimmigkeiten identifiziert, kann dieser die Kontaktdaten des zuständigen Arztes einsehen. Sofern der jeweilige Ansprechpartner aktuell nicht erreichbar ist, weil er beispielsweise in einem Patienten- bzw. Kundengespräch ist, kann dieser die eintreffende Rückfrage beantworten, sobald er wieder Zeit hat, da die Kommunikation nicht wie beim Telefon nur in Echtzeit, sondern über das Nachrichtensystem von ISPC mit Verlinkung auf den Patienten erfolgen kann.

2. Die Apotheker nehmen Bestellungen vom Hausarzt entgegen und liefern diese an den Palliativ­patienten aus bzw. bereiten die Bestellung für diesen vor.

3. Die Apotheker können sich darauf einlassen, auch außerhalb der Öffnungszeiten, die Medikation oder BTMs für Palliativpatienten auszuliefern. Dieser Fall stellt nicht die Regel dar und kommt daher nicht jeden Tag vor, aber stellt die zeitkritische Versorgung von Palliativpatienten sicher.

Haben Sie Fragen zu dem Projekt oder möchten mitwirken? Dann schreiben Sie uns gerne an.

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